Mitgliedschaft
Interessierte können sich WaldAppenzell anschliessen. Die Mitgliedschaft erfolgt gemäss folgendem Artikel der Statuten:
1. Dem Verband können als Mitglieder angehören:
- private und öffentliche Waldeigentümer
- Kollektivorganisationen von Waldeigentümern mit dem Ziel einer gemeinsamen Waldbewirtschaftung;
- Einzelmitglieder ohne Waldeigentum, die einen Bezug zum appenzellischen Wald und zur Waldwirtschaft haben;
- die Forstdienste der Kantone Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh;
- Frei- und Ehrenmitglieder;
- Organisationen, die ähnliche Zielsetzungen wie der Verband verfolgen;
- Unternehmungen, welche einen Bezug zur Waldwirtschaft aufweisen.
2. Die Aufnahme in den Verband erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
3. Frei- und Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung ernannt.